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Börsen-Lexikon

Anschleichen

engl.: stalking

Die (derzeit noch bestehende) Möglichkeit, durch den Kauf von bis zu 2,99 Prozent (ab 3 Prozent besteht nach § 25 WpHG eine Meldepflicht) der Aktien einer Gesellschaft und gleichzeitigem Erwerb von bis zu 4,99 Prozent (hier liegt die Grenze zur Meldepflicht bei 5 Prozent) an sonstigen Finanzinstrumenten eine bereits beachtliche Stellung in einer Aktiengesellschaft aufzubauen, ohne einer Mitteilungspflicht zu unterliegen. Eine Zusammenrechnung soll durch die geplante Novellierung von § 25, Abs. 2 WpHG vorgeschrieben werden.

Siehe Shark Watcher, Stimmrecht-Offenlegung, Stimmrecht-Datenbank, Transparenz-Richtlinie

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.