Börsen-Lexikon
Anlage-Ausschuss
engl.: investment advisory committee
Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalanlagegesellschaft, Bank oder Versicherung, das zu regelmässigen Sitzungen zusammentritt, um über Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und anderen Anlagegegenständen (Edelmetalle, Grundstücke, Optionen) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis.
Siehe Advisor, Aktiva-Passiva-Ausschuss, Aktuar, Anlage-Qualität, Immobilienfonds, Vieleck, magisches
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.