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Börsen-Lexikon

Angeld auch Haftgeld

engl.: earnest money

Betrag, den ein Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Geschäftsabschlusses zahlt. Eine solche Zahlung wird namentlich von einem unbekannten Abnehmer verlangt, der gekaufte Ware abholen lassen und dann bezahlen will. Das Angeld dient dem Verkäufer somit als Sicherheit, dass die Ware auch tatsächlich abtransportiert wird. - Die Höhe des Angelds wird im Regelfall (besonders bei Versteigerungen aller Art) als Prozentsatz der Kaufsumme berechnet und ist sofort fällig. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so verfällt im Regelfall das Angeld; im Gegensatz zu einer Anzahlung (Vorauszahlung; prepayment), wo der vorgeleistete Betrag zurückerstattet wird.

Siehe Einschuss, Ingeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.