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Börsen-Lexikon

Allodgeld

engl.: freehold fee

Früher eine Zahlung dafür, dass ein Lehngut gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen allodium: Freigut) wurden.

Siehe Freikaufgeld, Frongeld, Zinser

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.