Börsen-Lexikon
Allodgeld
engl.: freehold fee
Früher eine Zahlung dafür, dass ein Lehngut gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen allodium: Freigut) wurden.
Siehe Freikaufgeld, Frongeld, Zinser
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.