Börsen-Lexikon
Aktienmehrheit
engl.: majority of shares
Grundsätzlich die Anzahl der Aktien, die mehr als die Hälfte am Nominalkapital einer Aktiengesellschaft ausmacht (ordinary majority). Manchmal aber ist auch die qualifizierte Mehrheit (qualified majority) gemeint, und zwar als Zweidrittelmehrheit oder Dreiviertelmehrheit. Nach dem Aktienrecht ist bei bestimmten Angelegenheiten (wie Auflösung der Gesellschaft, Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung) eine Dreiviertelmehrheit vorgeschrieben. Die Satzung der Aktiengesellschaft kann für andere Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorsehen. Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 168 zur Frage der aufsichtlichen Zusammenrechnung von Stimmrechten.