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Börsen-Lexikon

Absicherung

engl.: herging

1.) Auf dem Kreditmarkt das Eingehen einer Sicherungsnehmer-Position durch Verkauf des Kreditrisikos an einen Sicherungsgeber (fixed rate payer), wenn nichts anders gesagt mittels eines Kreditderivats (seltener auf Bürgschaften und Garantien bezogen).

2.) Die Übertragung eines aus einer ungünstigen Preisbewegung allfällig entstehenden Verlustrisikos durch den Kauf oder Verkauf von Kontrakten im Terminmarkt. - Soll eine Gut (Finanzprodukt, Ware) in der Zukunft gekauft werden, so kauft man heute einen Terminkontrakt (lang herging). Soll die Ware in der Zukunft verkauft werden, dann verkauft man heute einen Terminkontrakt (schort herging).

3.) Bei einem Finanzprodukt die Gewähr, dass das Papier grundsätzlich zum Emissionspreis zurückgenommen wird, wie bei einem Garantieprodukt oder Garantie-Zertifikat .

Siehe Aushaftung, Aval, Call, Hedge-Geschäft, Ersatz-Sicherungsgeschäft, Futures-Märkte, Kreditderivat, Kreditereignis, Long-Hedge, Modellrisiko, Put, Risiko, Rohstoff-Terminvertrag, Option, Rollover-Kredit, Short-Hedge, Spekulation, Waren-Terminkontrakt, Worst Case Hedging, Zinsoption, Zinstauschgeschäft

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.