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Börsen-Lexikon

Abgaben

engl.: dues, charges, levies, contributions, imposts

1.) Allgemein heute sämtliche Auflagen (als verpflichtende Geldleistungen; imposts, duties), die in irgend einer Form und bei verschiedenen Anlässen als Zahlung anfallen.

2.) Oberbegriff für sämtliche Geldleist-ungen, welche der Staat aufgrund seiner Finanzhoheit Privathaushalten und Unternehmen auferlegt. Gegliedert werden die Abgaben in der Regel in Gebühren , Beiträge, Steuern und Zölle; jedoch auch andere Einteilungen sind verbreitet.

3.) In alten Dokumenten auch die Ablieferung einer bestimmten Menge an Erzeugnissen (der Land- und Forstwirtschaft) wie etwa dem Zehnten, in der Regel im Rahmen eines Fronverhältnisses. Hierbei erhielt ein Bauer (Höriger, Leibeigener) von einer Grundherrschaft Land, Schutz und oft auch die Sicherung des Lebensunterhalts in Notlagen. Als Gegenleistung hatte der Hörige festgelegte Mengen an Waren (wie Getreide, Holz, Honig, Tuche) der Grundherrschaft (Fron = Herr) zu überstellen sowie auch Dienstleistungen (Hand- und Spanndienste) zu erbringen.

Siehe Auflagen, Beitrag, Fiskalquote, Frongeld, Gebühren, Gefälle, Impost, Maut, Schatzung, Steuerlastquote, Steuervergünstigungen, Umlage, Zins, Zinsknechtschaft. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008, S. 37 (Abgaben in Deutschland 1997 bis 2007).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.