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Börsen-Lexikon

Abberufungs-Verfügung

engl.: dismissal order

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts bzw. einer Versicherung, wenn deren fachliche Eignung in Frage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird.

Siehe Anweisung, Bankenführerschein, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, Untersagung, Verwarnung. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 134 (Abberufungs-Verfügung bei Genossenschaftsbanken).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.