Börsen-Lexikon
Zweigstellenänderung
engl.: change of branches
Ein Finanzinstitut im Deutschland muss die Errichtung, Verlegung oder Schliessung einer Zweigstelle der Aufsichtsbehörde anzeigen; siehe § 24, Abs. 1a, 3 KWG.
Siehe Auslagerung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.