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Börsen-Lexikon

Zweigstelle auch Filiale

engl.: branch

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind. - Zwischen 1996 und 2008 verringerte sich die Zweigstellenzahl der Banken in Deutschland um knapp über 40 Prozent.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.