Börsen-Lexikon
Zweckbindungsklausel
engl.: appropriation clause
1.) Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben.
2.) An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen.
Siehe Appropriationsklausel
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.