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Börsen-Lexikon

Zweckbindungsklausel

engl.: appropriation clause

1.) Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben.

2.) An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen.

Siehe Appropriationsklausel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.