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Börsen-Lexikon

Zwangsschliessung

engl.: official close down

Die Aufsichtsbehörde darf verfügen, dass ein Kreditinstitut seinen Betrieb einstellen muss. Anlass dafür kann ein hoher Verlust des Instituts sein, aber auch Verstösse gegen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 35 KWG.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.