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Börsen-Lexikon

Zunftgeld

engl.: guild admission fee

Früher zu zahlende Abgabe in Bargeld beim Eintritt in eine Zunft, als laufende Zahlung für die Mitgliedschaft in der Zunft (guild, commonalty).

Siehe Annehmungsgeld, Aufleggeld, Dispensationsgeld, Innungsgeld, Lehrgeld, Pfeffergeld, Umlage, Waisengeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.