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Börsen-Lexikon

Zulassung

engl.: admission

Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.

Siehe Bankenführerschein, [[Bö[h]nhase]], Erlaubnis, Zulassungspflicht

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.