Börsen-Lexikon
Zulassung
engl.: admission
Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.
Siehe Bankenführerschein, [[Bö[h]nhase]], Erlaubnis, Zulassungspflicht
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.