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Börsen-Lexikon

Zinskontrolle

engl.: management of interest rates

Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird.

Siehe Zinssubvention

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.