Börsen-Lexikon
Zinskontrolle
engl.: management of interest rates
Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird.
Siehe Zinssubvention
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.