Zinskapitalisierungs-Klausel
engl.: roll-up clause
Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden.
Siehe Roll-up
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.