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Börsen-Lexikon

Zinskapitalisierungs-Klausel

engl.: roll-up clause

Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden.

Siehe Roll-up

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.