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Börsen-Lexikon

Zinser

engl.: bond servant

In älteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren (etwa Feldfrüchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld.

Siehe Befreiungsgeld, Frongeld, Zins (satz)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.