Börsen-Lexikon
Zinsabschlagsteuer, ZAST
engl.: withholding tax
In Deutschland seit Jahresbeginn 1993 vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Zinseinkünfte. Sie wird von den Banken einbehalten (an der Quelle der Entstehung; daher auch Quellensteuer genannt) und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt. Sie gilt als Steuer-Vorauszahlung und wird auf die Einkommenssteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet. Ein Freibetrag wird angerechnet. - In der Schweiz auch Verrechnungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet werden kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore-Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden.
Siehe Wertpapiere, unkotierte