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Börsen-Lexikon

Zentralverwahrer

engl.: central securities Depositary, CSD

Gemäss § 1 DepotG Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d. h. durch reine Buchungen, abzuwickeln. - Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapierverwahrstelle sicher gelagert werden oder sind dematerialisiert (d. h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen.

Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgeschäft, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle, Zwischenverwahrung. -Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 36 f. (IOSCO-Empfehlungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.