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Börsen-Lexikon

Zeichenunterschrift

engl.: mark signature

1.) Vereinbarte Unterzeichnung eines des Schreibens Unkundigen (Analphabeten) im Verkehr mit der Bank ; heute noch in vielen Entwicklungsländern üblich.

2.) Ein mit der Bank abgemachter (derzeit in der Regel neunstelliger) einmaliger oder nach gewissen Regeln variabler Buchstaben-Zahlen-Code, der anstelle der Unterschrift auf Dokumenten aus Papier von dem Kunden verwendet wird, um Unterschrifts-Fälschungen auszuschliessen.

Siehe Phishing, Pin-Code, Rechtsrisiken

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.