Börsen-Lexikon
Zeichenunterschrift
engl.: mark signature
1.) Vereinbarte Unterzeichnung eines des Schreibens Unkundigen (Analphabeten) im Verkehr mit der Bank ; heute noch in vielen Entwicklungsländern üblich.
2.) Ein mit der Bank abgemachter (derzeit in der Regel neunstelliger) einmaliger oder nach gewissen Regeln variabler Buchstaben-Zahlen-Code, der anstelle der Unterschrift auf Dokumenten aus Papier von dem Kunden verwendet wird, um Unterschrifts-Fälschungen auszuschliessen.
Siehe Phishing, Pin-Code, Rechtsrisiken
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.