Börsen-Lexikon
Whistleblower
engl.: so auch in der Regel im Deutschen gesagt, seltener Informant und Informationszuträger
In Bezug auf den Finanzmarkt eine Person, die unzulässiges Handeln wie etwa Insiderhandel, von dem diese Person an ihrem Arbeitsplatz erfährt, der Aufsichtsbehörde bzw. auch der Öffentlichkeit bekannt macht. - Es wird behauptet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die meisten verbotenen Geschäfte durch Whistleblower Kenntnis gewinnt. Ähnliches wird auch von der Compliance-Abteilung der Deutschen Börse gesagt.
Siehe Handelsüberwachungsstelle, Gerüchtestreuen, Sonderprüfungen, Wash Sales
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.