Börsen-Lexikon
Wertpapierzulassung, Koppelung
engl.: coupling of securities listing
Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preisfestsetzung erlaubt ist. In Deutschland 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG.
Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.