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Börsen-Lexikon

Wertpapierzulassung, Koppelung

engl.: coupling of securities listing

Die rechtliche Vorschrift, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nur in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preisfestsetzung erlaubt ist. In Deutschland 2002 aufgehoben; vgl. § 49 ff. BörsG.

Siehe Kursfeststellung, amtliche, Markt, amtlicher

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.