Börsen-Lexikon
Wertpapierhandel-Meldeverordnung, WpHMV
engl.: securities trading reporting ordinance): Regelungen hinsichtlich der Anzeige getätigter Umsätze in Wertpapieren. Danach müssen deutsche Unternehmen alle Geschäfte, unabhängig vom Ort der Ausführung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. Diese leitet dann jeweils die Meldungen an andere Aufsichtsbehörden weiter. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 110 (wesentlicher Inhalt der Verordnung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.