Börsen-Lexikon
Wertpapiere, qualifizierte
engl.: qualified securities
Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich
1.) Schuldverschreibungen, die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis festegestellt wird sowie
2.) Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.