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Börsen-Lexikon

Wertpapier

engl.: e) in der Schweiz meistens Wertschrift(en) (securities, value papers; die Singularform fehlt im Englischen

1.) Eine Verpflichtung des Ausgebers eines Papiers gegenüber dem Inhaber: eine Schuldurkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann; oft auch Wertschrift, Papier, Valor, Titel genannt.

2.) Nach § 2 WpHG zählen zu Wertpapieren

engl.: auch dann wenn für sie keine Urkunde ausgestellt wurde

Aktien, Aktien-Zertifikate , Schuldverschreibungen, Genusscheine, Optionsscheine und Anteilscheine an einer Kapitalanlagegesellschaft.

Siehe davon abweichend die Begriffsbestimmung in § 1, Abs. 11 KWG (das Merkmal der Urkunde ist nicht notwendiges Kennzeichen der Definition); dort auch Aufzählung. - Logisch fehlerhaft (Diallele: der Begriff Wertpapier wird durch Wertpapier erklärt!) auch die Definition und Aufzählung in Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)

Siehe Aktie, Aktienanleihe, Effekten, Finanzinstrument, Wertschriften. -Vgl. den Anhang Statistik des Euro-Währungsbiets, Rubrik Finanzmärkte im jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort Bestands- und Veränderungsangaben, nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.