Börsen-Lexikon
Wertpapier
engl.: e) in der Schweiz meistens Wertschrift(en) (securities, value papers; die Singularform fehlt im Englischen
1.) Eine Verpflichtung des Ausgebers eines Papiers gegenüber dem Inhaber: eine Schuldurkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann; oft auch Wertschrift, Papier, Valor, Titel genannt.
2.) Nach § 2 WpHG zählen zu Wertpapieren
engl.: auch dann wenn für sie keine Urkunde ausgestellt wurde
Aktien, Aktien-Zertifikate , Schuldverschreibungen, Genusscheine, Optionsscheine und Anteilscheine an einer Kapitalanlagegesellschaft.
Siehe davon abweichend die Begriffsbestimmung in § 1, Abs. 11 KWG (das Merkmal der Urkunde ist nicht notwendiges Kennzeichen der Definition); dort auch Aufzählung. - Logisch fehlerhaft (Diallele: der Begriff Wertpapier wird durch Wertpapier erklärt!) auch die Definition und Aufzählung in Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Siehe Aktie, Aktienanleihe, Effekten, Finanzinstrument, Wertschriften. -Vgl. den Anhang Statistik des Euro-Währungsbiets, Rubrik Finanzmärkte im jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort Bestands- und Veränderungsangaben, nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt