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Börsen-Lexikon

Wechselkredit

engl.: credit on bills of exchange

1.) Bei der Bank: allgemein die Einräumung eines Darlehns, das durch (Handels)Wechsel gesichert ist.

2.) Im Verkehr mit der Zentralbank: das Einreichen von diskontierten Wechseln seitens einer Bank gegen die Bereitstellung von Zentralbankgeld. - In Deutschland waren Ende 1989 noch 2,6% der Kredite der Banken an inländische Nichtbanken (Unternehmen, Privathaushalte, öffentliche Stellen ; absolut: 2 200,3 Mrd DEM) Wechseldiskontkredite (absolut: 57,9 Mrd DEM). Ende 1998 waren es nur noch knapp 0,6% (absolut: 34,9 Mrd DEM) der Darlehn an inländische Nichtbanken (absolut: 5 990,1 Mrd DEM). Mit anderen Worten: der Wechsel (bill of exchange) als Finanzierungsinstrument spielte beim Eintritt in die Europäische Währungsunion im Jahr 1999 so gut wie keine Rolle mehr. Damit entfiel für eine Diskontpolitik der Zentralbank auch die Grundlage. - Als Gründe für das Verschwinden des Wechsel werden vor allem genannt: Die herkömmlichen Wechselfinanzierer im gewerblichen Bereich waren Einzelhändler sowie Lagerbetriebe, die als Bindeglied zwischen Herstellern und Einzelhandel dienten (Grosshandel). Mit der Konzentration im Einzelhandel (vor allem: Lebensmittel, Bekleidung, Droguerie-Artikel, Baustoffe) verschwanden diese Betriebe weitgehend vom Markt bzw. sie wurden (teilselbständiges) Glied einer Kette (wie Rewe, Edeka); die Finanzierungsfunktion (oft in einem auch den gesamten Finanzverkehr) nahmen Fachabteilungen in den jeweiligen Zentralen in die Hand. Der Wechsel ist nach § 1 Wechselgesetz (WG) ein Urkunde, also notwendig an Papier gebunden. Das macht ihn im Zeitalter des Internet-Banking unhandlich; das Ausstellen eines Wechsels gilt heute als viel zu umständlich und zeitraubend. Das deutsche Wechselgesetz (WG) zählt 98 Artikel, und die Rechtsprechung (judicature) zum Wechselrecht ist kaum übersehbar. Dies wirkt abschreckend. Bequemer zu handhabende und auf die besonderen Bedürfnisse der Vertragsparteien ausgerichtete Finanzierungswege haben sich herausgebildet.

Siehe Akzept, Diskont, Diskontsatz, Geldsurrogate, Notenbankfähigkeit, Ortswechsel, Wechsel. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.