Börsen-Lexikon
Wassergeld
engl.: water fee
Die Zahlung an das Versorgungs-Unternehmen für die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen eines Liefervertrags. Eine frühere Abgabe auf die gewerbliche Nutzung von Gewässern durch jederart Wassermaschinen (Mühlen, Hämmer, Schöpfwerke), berechnet in der Regel nach der Breite der Räder (Beschaufelungs-Kapazität; blading capacity).
3.) Frühere Abgabe für das Recht, in (herrschaftlichen) Gewässern fischen zu dürfen.
Siehe Brunnengeld, Fischpfennig, Mühlengeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.