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Börsen-Lexikon

Warenbescheinigung

engl.: stock certificate

An Warenbörsen müssen die zur Lieferungserfüllung aus einem Futures-Geschäft notwendigen Produkte auch verfügbar sein. Der Börsengeschäftsführung beauftragt daher Fachleute mit der Begutachtung, die daraufhin ein entsprechendes Zeugnis (Zertifikat) ausstellen. Die Waren werden in Lagerhäusern aufbewahrt, die von der Börse anerkannt sind und kontrolliert werden.

Siehe Lokomarkt, Vertretbarkeit, Warrant

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.