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Börsen-Lexikon

Wardein auch Guardein

engl.: coin examiner

In früherer Zeit ein von der Münzherrschaft bestellter Beamter, welchem in erster Linie die Prüfung der Münzen oblag. Das Wardieren (assaying) geschah dabei vor allem als Feinheitskontolle in Bezug auf die vorgeschriebenen Metallbestandteile (Gold, Silber, Kupfer). Dazu benutzte der Wardein in der Regel einen Schmelzofen (Probierofen). In zahlreichen alten Dokumenten werden die Obliegenheiten des Wardeins (wie auch die Überwachung der Münzer-Werkstätten sowie die Verwahrung des amtlichen Prägestempels) festgelegt. Ein der Münzherrschaft unmittelbar beigeordneter Generalmünzwardein übte die fachliche und rechtliche Aufsicht über die Münzmeister vor Ort aus. Wardein vom lateinischen guardianus= Wächter, Hüter.

Siehe Abnutzung, Alliage, Doublé-Münze, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Geschaugeld, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kurantmünze, Medaille, Münze, Münzfuss, Münzpflege, Münzregal, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Schmelzofen, Wipper

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.