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Börsen-Lexikon

Wandergewerbegeld

engl.: itinerant trade tax

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusätzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansässiger (Handels)Betriebe einzuschränken.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.