Börsen-Lexikon
Wandergewerbegeld
engl.: itinerant trade tax
Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusätzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansässiger (Handels)Betriebe einzuschränken.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.