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Börsen-Lexikon

Wall Crossing

engl.: so auch im Deutschen

Die Aufsichtsbehörden schreiben vor, dass innert einer Bank Vertraulichkeitsbereiche räumlich und personell getrennt sind (Chinese Wall), um allfällige Interessenkonfliktte möglichst auszuschliessen. Ist dies nicht der Fall, so spricht man von Wall Crossing; etwa wenn die Forschungsabteilung und die Handelsabteilung eng zusammenarbeiten.

Siehe Abschottung, Compliance, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 7 f. zu Verstossfällen in Deutschland sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.