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Börsen-Lexikon

Waisengeld auch Waisenrente

engl.: orphans´s pension, allowance für orphans, orphan pecunary aid

1.) Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmündigen Kindern gemäss der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. aufgrund privater Versicherungsverträge (Lebensversicherung).

2.) Früher (geldliche) Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (Grosseltern, nahe Verwandte) versorgt werden konnten. Die Beträge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder (soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte) auch von einer Zunft oder Innung aufgebracht.

Siehe Innungsgeld, Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.