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Börsen-Lexikon

Währungsbehörde, zentrale

engl.: central money transfer authority

Vorgeschlagne (unter anderem von Rolf Gocht) autonome Monopolverwaltung, über welche die gesamten geldlichen Transaktionen in einer Volkswirtschaft laufen. Den Banken wird der Zahlungsverkehr verboten. Gleichzeitig wäre die Behörde mit dem Auftrag zu versehen, neues Geld nach Massgabe des Zuwachses des realen Sozialproduktes in Umlauf zu bringen. Damit wird das Ziel verfolgt, den Geldwert stabil zu halten. Die bisherige Geldpolitik der Zentralbank wird überflüssig. Weil es kein Kreditgeschäft der Institute mit der Zentralbank mehr gibt, so haben diese auch keinen Liquiditätsrückhalt bei der Zentralbank. Für Zweck des Liquiditätsausgleichs innert der Banken soll es weiterhin einen Geldmarkt geben, auf dem die Währungsbehörde aber nicht tätig wird. In dieser ganz neuen (durch den Grundsatz rules, no authorities geprägten) Landschaft wären Banken nur noch Kreditvermittler und Geldverwahrer, aber nicht mehr Institute mit der Fähigkeit zur Geldschöpfung.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.