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Börsen-Lexikon

Vor-Ort-Prüfung

engl.: on-site inspections, supervisory review process, SRP

Die Kontrolle der Geschäfte eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen über das Risikom-Management zu überwachen; nach Basel-II verpflich­tend. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in bestimmten Verdachtsfällen zu einer Vor-Ort-Prüfung befugt und nimmt diese Berechtigung auch selbst oder durch von ihr beauftragte Wirtschaftsprüfer wahr.

Siehe Zwölf-Felder-Risikomatrix. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 67, S. 74 f. (Ergebnisse der Risikoklassifizierung), S. 113 (die BaFin kann festlegen, welche Prüfungsgegenstände bei der Jahresabschlussprüfung besonders zu berücksichtigen sind), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 97 f. (Bestimmung der Prüfungen anhand der Risikoklassifizierung), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 56 (Anforderungen an das Risiko-Management) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2007, S. 57 ff. (Darlegung der Verfahren zur bankinternen Risiko-Steuerung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.