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Börsen-Lexikon

Volksbank

engl.: peopels bank, co-operative credit bank

Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. - Die Bezeichnung Volksbank oder eine Bezeichnung, in der das Wort Volksbank enthalten ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, welche in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem entsprechenden Prüfungsverband angehören; siehe § 39, Abs. 2 KWG.

Siehe Genossenschaftsbanken, Ortsbank, Kreditgenossenschaften, Vorschussvereine. -Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 64 f. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.