Börsen-Lexikon
Vogtgeld auch Fautgeld und Vogtpfennig
engl.: bailiff due, protector due
In alten Dokumenten eine Abgabe zur Besoldung des Vogts (auch Faut[h] geschrieben = Schirmherr, beaufsichtigender Beamter; lateinischen advocatus = Anwalt), zunächst besonders für Schutz und Sicherheit sowie das friedliche Zusammenleben der Hörigen geistlicher Herrschaften zuständig. - Im einzelnen waren die Aufgaben und Befugnisse des Vogtes je nach Land und Zeitalter unterschiedlich. In vielen Städten gab es auch einen Prachervogt, dem die Beaufsichtigung der Pracher (= Bettler; prachern = zudringlich betteln) oblag.
Siehe Schutzgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.