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Börsen-Lexikon

Vogtgeld auch Fautgeld und Vogtpfennig

engl.: bailiff due, protector due

In alten Dokumenten eine Abgabe zur Besoldung des Vogts (auch Faut[h] geschrieben = Schirmherr, beaufsichtigender Beamter; lateinischen advocatus = Anwalt), zunächst besonders für Schutz und Sicherheit sowie das friedliche Zusammenleben der Hörigen geistlicher Herrschaften zuständig. - Im einzelnen waren die Aufgaben und Befugnisse des Vogtes je nach Land und Zeitalter unterschiedlich. In vielen Städten gab es auch einen Prachervogt, dem die Beaufsichtigung der Pracher (= Bettler; prachern = zudringlich betteln) oblag.

Siehe Schutzgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.