Börsen-Lexikon
Verwaltungsgebühr
engl.: management fee; administrative fee
1.) Bei einer Bank die Abgeltung der Kosten, die durch besondere Dienste des Instituts gegenüber dem Kunden entstanden sind, wie etwa bei Trecker-Zertifikaten .
2.) Zahlung, die für eine behördliche Massnahme zur Regelung eines Einzelfalls (etwa: Baugenehmigung, Passausstellung) fällig wird.
Siehe Gebühr
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.