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Börsen-Lexikon

Verwaltungsgebühr

engl.: management fee; administrative fee

1.) Bei einer Bank die Abgeltung der Kosten, die durch besondere Dienste des Instituts gegenüber dem Kunden entstanden sind, wie etwa bei Trecker-Zertifikaten .

2.) Zahlung, die für eine behördliche Massnahme zur Regelung eines Einzelfalls (etwa: Baugenehmigung, Passausstellung) fällig wird.

Siehe Gebühr

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.