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Börsen-Lexikon

Verwahrstelle

engl.: depositary

Im Sinne von § 1 DepotG Einrichtung mit der Hauptfunktion, Wertpapiere entweder effektiv zu verwahren oder elektronisch aufzuzeichnen und über das Eigentum an den Wertpapieren Buch zu führen (Verwahrungsbuch nach § 14 DepotG).

Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgeschäft, Depotgesetz, Depotunterschlagung, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.