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Börsen-Lexikon

Versteigerer

engl.: auctioneers

Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (auktioniert: an dem Meistbietenden zum Verkauf zuleitet), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 interne Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.