Börsen-Lexikon
Versteigerer
engl.: auctioneers
Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (auktioniert: an dem Meistbietenden zum Verkauf zuleitet), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 interne Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.