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Börsen-Lexikon

Versicherungsunternehmen

engl.: insurance enterprise, insurance company

Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, siehe § 2, Abs. 1, 4 und Abs. 6, 4 KWG. - In § 1 VAG wird der (aufsichtsrechtliche) Begriff Versicherungsunternehmen näher definiert.

Siehe Versicherung. -Vgl. zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, S. 19 ff.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.