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Börsen-Lexikon

Versicherungsaufsicht

engl.: insurance supervision

In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch die aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen .

Siehe Office of National Insurance, Solvency-I. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschärfter Prüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.