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Börsen-Lexikon

Versicherungs-Zweckgesellschaft

engl.: insurance special pupose vehicle

Eigens errichtete Firma, die Risiken von Erst- oder Rückversicherern übernimmt, ohne selbst Versicherung zu sein. Zweckgesellschaften sichern Schadenrisiken vollständig über die Begebung von Schuldtiteln oder auf anderem Wege ab.

Siehe Verbriefung, Zweckgesellschaft. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Aufsichtsrechtliches).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.