Börsen-Lexikon
Versicherungs-Zweckgesellschaft
engl.: insurance special pupose vehicle
Eigens errichtete Firma, die Risiken von Erst- oder Rückversicherern übernimmt, ohne selbst Versicherung zu sein. Zweckgesellschaften sichern Schadenrisiken vollständig über die Begebung von Schuldtiteln oder auf anderem Wege ab.
Siehe Verbriefung, Zweckgesellschaft. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Aufsichtsrechtliches).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.