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Börsen-Lexikon

Verschwiegenheitspflicht

engl.: observance of secrecy

Die gesetzliche Vorschrift, dass Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden die bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder Dritter liegt, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten dürfen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht mehr im Dienst sind oder ihre Tätigkeit beendet ist. Für Deutschland ist dies in § 9 KWG im einzelnen festgeschrieben.

Siehe Chinese Wall

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.