Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Vermittler, vertraglich gebundener

engl.: intermediary bound by contract

In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine natürliche oder juristische Person, die unter unbeschränkter und vorbehaltsloser Haftung einem einzigen Finanzdienstleister, für welche sie jeweils tätig ist, Wertpapier-Dienstleistungen samt Nebenleistungen für Kunden oder potentielle Kunden erbringt, Weisungen oder Aufträge des Kunden in Bezug auf Wertpapier-Dienstleistungen oder Finanzinstrumente annimmt und weiterleitet, Finanzinstrumente plaziert und/oder Kunden oder mögliche Kunden bezüglich dieser Finanzinstrumente oder Dienstleistungen berät. - Die Markets in Financial Instruments Directive führte europaweit für solche Dienstleister weitgehende Offenlegungspflichten ein.

Siehe Versicherungsvermittler. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 147 (Schwerpunktprüfungen), S. 208 (Fragen der Erlaubnis), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 136 f. ((fachliche Eignungsprüfung vorgeschrieben; öffentliches Register vertraglich gebundener Vermittler auf der Homepage der BaFin).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.