Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Vermögensanlage-Angebot

engl.: investment offer

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt.

Siehe Fonds, Kapitalanlagegesellschaft, Prospektpflicht, Prospekt-Verstösse, Register für qualifizierte Anleger. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 f. (Einführung der Prospektpflicht), S. 143 f. (Prüfung durch die BaFin; Auslegungsschreiben), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 160 f. (Fehler bei Prospekten; Übersichten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.