Börsen-Lexikon
Vermögen, gebundenes
engl.: committed assets
1.) In Zusammenhang mit der Assekuranz eine Vermögensanlage zur Sicherung (Bedeckung) der Ansprüche aus Versicherungsverträgen. Entsprechende Gesetze und Vorschriften der Aufsichtsbehörden schreiben die jeweilige Quote fest.
2.) In Zusammenhang mit der Altersvorsorge das bei einem Kapitaldeckungsverfahren angehäufte und entsprechend angelegte Geld.
Siehe Fonds, Kapitaldeckungsverfahren, Pensionsfonds, Pensionskasse. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S: 11 (Versicherer dürfen unter anderem höchstens 7, [[5 Prozent ihrer gesamthaften Vermögensanlagen in Kreditrisikotransfer-Produkte [credit-risk transfer products] anlegen; Liquiditätslinien an Structured Investment Vehicles oder Conduits sind untersagt)]]