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Börsen-Lexikon

Verlustmeldung

engl.: loss notification

Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, 5 KWG.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.