Börsen-Lexikon
Verlustmeldung
engl.: loss notification
Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, 5 KWG.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.