Börsen-Lexikon
Verkaufsbeschränkungen
engl.: lock-up periods
Privatrechtliche Vereinbarungen mit (Erst) Erwerbern von Aktien oder anderen Anteilen darüber, bis zu welchem Zeitpunkt diese (bei Aktien insonders in grösserem Paket) nicht (an der Börse ) verkauft werden dürfen. Der Sinn einer solchen Sperrfrist liegt in erster Linie darin, bei neugegründeten Aktiengesellschaften die Vertrauensbildung in das Unternehmen seitens der Aktionäre zu gewährleisten. - In Deutschland müssen seit 2002 solche Lock-up-Fristen im Börsenzulassungsrospekt (amtlicher Markt ) bzw. im Unternehmensbericht (regulierter Markt ) termingenau angegeben werden.
Siehe Konzertzeichner, Sperrfrist, Tag-along-Rights