Börsen-Lexikon
Verdachtsanzeige
engl.: information with respect to suspicion
Banken in Deutschland sind verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Meldung zu erstatten, wenn ex ante oder ex post der Anhaltspunkte vorliegen, dass Geschäfte gegen das Verbot der Insidertransaktionen bzw. der Marktmanipulation verstossen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 165 f. (hier auch Erläuterungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (Anzeige eines Mitarbeiters führt zu Sonderprüfung), S. 165 f. (Herkunft der Anzeigen; Übersicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft.