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Börsen-Lexikon

Verdachtsanzeige

engl.: information with respect to suspicion

Banken in Deutschland sind verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Meldung zu erstatten, wenn ex ante oder ex post der Anhaltspunkte vorliegen, dass Geschäfte gegen das Verbot der Insidertransaktionen bzw. der Marktmanipulation verstossen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 165 f. (hier auch Erläuterungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (An­zeige eines Mitarbeiters führt zu Sonderprüfung), S. 165 f. (Herkunft der Anzeigen; Übersicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.