Börsen-Lexikon
Verbraucherbeschwerden
engl.: consumer complaints
Beschwerden über Misstände im Finanzbereich können der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde von jedermann gemeldet werden. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist freilich allein im öffentlichen Interesse tätig. Sie vermag sich daher nicht für privatrechtliche Anliegen (private legal interests) einzelner Beschwerdeführer einzusetzen oder wie eine Schiedsstelle (board of arbitration.) einzelne Streitfälle verbindlich entscheiden. Die Behörde kann im Zuge einer Verbraucherbeschwerde lediglich prüfen, ob ein Verstoss gegen aufsichtrechtliche Vorschriften (supervisory rules) gegeben ist. Vgl. dazu verhältnismässig ausführlich den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel Querschnittsaufgaben; dort auch Aufgliederung der Beschwerden nach einzelnen Sachverhalten).